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Gericht bestätigt Haftung: Soziale Netzwerke verantwortlich für KI-Falschaussagen

Das Landgericht Hamburg hat in einem aktuellen Fall entschieden: Ein soziales Netzwerk muss für eine Falschinformation seines hauseigenen KI-Chatbots einstehen. Im Fokus steht eine angeblich falsche Aussage über den Verein Campact, die durch eine Faktencheck-KI verbreitet wurde. Was dieses Urteil bedeutet und welche Folgen sich daraus für die Betreiber digitaler Plattformen ergeben, erklärt dieser Beitrag – insbesondere für betroffene Einzelpersonen und Organisationen aus Rheinstetten, die sich im Netz falsch dargestellt sehen.

1. Der Fall: KI-Bot nennt Campact als staatlich geförderte Organisation

Auslöser des Verfahrens war ein Beitrag auf der Plattform „X“ (vormals Twitter), bei dem ein eigener Chatbot des Netzwerkes namens „Grok“ im Rahmen eines vermeintlichen Faktenchecks geäußert hatte, der Verein Campact werde mit Bundesmitteln gefördert. Tatsächlich jedoch, so Campact, erhalte der Verein keinerlei staatliche Unterstützung – weder direkt noch indirekt. Die KI-Aussage erwies sich damit als objektiv falsch.

Das Besondere an dem Fall: Die Falschinformation stammte nicht von einem gewöhnlichen Nutzer, sondern direkt von einem automatisierten KI-System, das eigentlich zur Verifizierung von Inhalten eingesetzt wird. Laut Gerichtsurteil hat sich die Plattform den Inhalt dieser Äußerung durch die Veröffentlichung jedoch „zu eigen gemacht“ – und trägt damit die Verantwortung.

2. Entscheidung des Gerichts: X haftet trotz Einsatz künstlicher Intelligenz

Das Landgericht Hamburg entschied im Wege einer einstweiligen Verfügung (Az. 324 O 461/25), dass X die streitige Aussage nicht weiterverbreiten oder behaupten darf. Grundlage für das Urteil war die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts – ein Schutz, der auch für Vereine gilt. Die unzutreffende Behauptung stelle eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung dar, für die der Plattformbetreiber haftet.

Wichtig: Die Verantwortung entfällt nicht deshalb, weil der Beitrag von einer KI verfasst wurde. Das Gericht sah der Plattform eine klare Mitverantwortung zu, da die Äußerung über einen offiziellen Account des Betreibers veröffentlicht wurde. Nutzerinnen und Nutzer würden solche Aussagen mit besonderem Vertrauen aufnehmen – zumal der Bot selbst auf seinen Fakten- und Wahrheitsanspruch hinweist.

3. Bedeutung für Plattformbetreiber und Nutzer

Das Urteil könnte weitreichende Folgen für alle Anbieter digitaler Inhalte haben – besonders, wenn sie KI-Systeme zur Informationserstellung oder -prüfung einsetzen. Werden durch solche Systeme unzutreffende Fakten verbreitet, kann der Plattformbetreiber dafür juristisch verantwortlich gemacht werden – insbesondere dann, wenn der Eindruck entsteht, dass offizielle Aussagen getroffen werden.

Auch ein einfacher Haftungsausschluss („Disclaimer“) reicht laut dem Urteil nicht aus, um sich von der Verantwortung zu distanzieren. Dieser könne höchstens bei nachweislicher Irreführung oder Fehlinterpretation greifen – nicht aber bei unwahren Tatsachenbehauptungen.

4. Rechtliche Einordnung und Schutzmöglichkeiten für Betroffene

Bislang war vor allem bekannt, dass Nutzer, die KI-generierte Aussagen verwenden oder verbreiten, für deren Wahrheitsgehalt einstehen müssen. Das Urteil verschärft die Pflichten nun für Plattformen selbst – besonders wenn eigene KI-Systeme im Namen des Netzwerks Stellung nehmen. Für die Betreiber bedeutet das: umfassendere Kontrolle oder Anpassung der KI-Systeme und dazu transparente Korrekturmechanismen (sogenannte „Notice-and-Takedown“-Verfahren).

Für Einzelpersonen, Vereine oder Unternehmen ergibt sich aus dem Urteil eine wichtige Schutzmöglichkeit: Wer durch falsche Angaben im Internet – ob durch Menschen oder Maschinen verbreitet – in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt wird, kann erfolgreich rechtliche Schritte einleiten.

5. Was können Sie als Betroffener tun?

Gerade in einer immer stärker digitalisierten Welt ist es entscheidend, gegen Falschbehauptungen konsequent vorzugehen. Der Fall Campact zeigt, wie schnell Organisationen oder Privatpersonen durch irreführende oder erfundene Aussagen in ein falsches Licht geraten können. Deshalb gilt:

– Lassen Sie falsche Angaben im Internet rechtlich prüfen.
– Fordern Sie bei Bedarf die unverzügliche Löschung oder Richtigstellung.
– Sichern Sie sich Beweise (Screenshots, URLs, Zeitpunkte).
– Erwägen Sie bei schwerwiegenden Verletzungen auch Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüche.

6. Ihre Anwaltskanzlei für Rheinstetten – Unterstützung bei Online-Rechtsverletzung

Sie fühlen sich online falsch dargestellt oder rufschädigend behandelt? Dann ist es wichtig, schnell und richtig zu reagieren. Als erfahrene Anwaltskanzlei mit einem besonderen Fokus auf Internet- und Medienrecht unterstützen wir Sie in Rheinstetten und Umgebung:

– Bei unwahren Tatsachenbehauptungen durch soziale Medien oder KI-Systeme,
– bei Verleumdungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen,
– bei Desinformation durch automatisierte Prozesse.

Unsere Kanzlei steht Ihnen mit rechtlichem Know-how und dem nötigen Feingefühl zur Seite. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine erste Einschätzung. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte im digitalen Raum durchzusetzen.

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