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Gericht erklärt Netflix-Preiserhöhungen für rechtswidrig: Verbraucher haben Anspruch auf Rückzahlung

Das Landgericht Köln hat mehrere Preiserhöhungen von Netflix für unwirksam erklärt und den Streaming-Dienst zu Rückzahlungen verurteilt. Millionen Verbraucher in Deutschland könnten betroffen sein. Auch in Rheinstetten nutzen viele Menschen Netflix – für sie lohnt sich ein genauer Blick auf ihre Vertragsentwicklung. In diesem Beitrag erfahren Sie, was das Urteil genau bedeutet, wie es zustande kam und was Sie jetzt tun können.

1. Überblick des Urteils: Gericht stoppt einseitige Preiserhöhungen
Das Landgericht Köln (Urteil vom 15.05.2025, Az. 6 S 114/23) hat geurteilt, dass Netflix seine Preise in der Vergangenheit mehrfach unrechtmäßig erhöht hat. Konkret betrifft das Preissteigerungen in den Jahren 2017, 2019 und 2022. Diese wurden dem Kunden über sogenannte Pop-up-Fenster innerhalb der App oder Website angezeigt – mit einem Button zur Zustimmung. Wer nicht zustimmte, konnte den Dienst nicht weiter nutzen.

Nach Ansicht des Gerichts war diese Praxis unzulässig: Es fehlte an einer wirksamen Vertragsänderung. Das bedeutet: Für die zusätzlichen Beträge, die viele Kundinnen und Kunden gezahlt haben, bestand keine rechtliche Grundlage. Netflix muss die zu viel gezahlten Beträge seit 2019 an die betroffenen Personen zurückerstatten – auch ein Verbraucher aus dieser Region erhielt so nun knapp 200 Euro zurück.

2. Keine wirksame Zustimmung – Warum der Button nicht ausreichte
Besonders kritisch sah das Gericht den Umstand, dass Kunden keine echte Wahl hatten: Entweder sie klickten auf „Preiserhöhung zustimmen“ oder ihr Konto wurde eingeschränkt. Das wurde vom Landgericht nicht als „freiwillige“ Zustimmung gewertet. Eine bloße Information über Preisänderungen reicht außerdem nicht aus, um eine Vertragsänderung herbeizuführen.

Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Netflix wurden überprüft. Die darin enthaltene Klausel, die Netflix einseitige Preiserhöhungen erlaubt, wurde vom Gericht als rechtswidrig eingestuft. Diese Klausel benachteilige Verbraucher unangemessen, da sie Netflix einen Vorteil verschaffe, ohne dem Kunden im Gegenzug etwa Preissenkungen bei geringeren Kosten zu ermöglichen.

3. Bedeutung für Verbraucher – auch in Rheinstetten
Dieses Urteil hat bundesweite Bedeutung. Wer ein Netflix-Konto hat und in den vergangenen Jahren einer oder mehreren Preiserhöhungen scheinbar „zugestimmt“ hat, sollte prüfen lassen, ob ein Rückforderungsanspruch besteht. Das gilt natürlich auch für Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinstetten. Die Entscheidung macht deutlich: Auch digitale Anbieter dürfen Verbraucherrechte nicht einfach ignorieren.

Zudem stellte das Gericht klar: Es geht hier nicht einfach um eine Änderung irgendwelcher „Nutzungsbedingungen“. Nein, im Zentrum steht die Hauptpflicht aus dem Vertrag, nämlich die Zahlungspflicht des Kunden – und die darf nicht einseitig verändert werden.

4. Was bedeutet das für Sie? So prüfen Sie Ihre Ansprüche
Haben auch Sie in den letzten Jahren Preissteigerungen bei Ihrem Netflix-Abonnement erlebt? In vielen Fällen bestehen nun gute Chancen, zu viel gezahltes Geld zurückzufordern. Weil Ansprüche aus den Jahren 2017 und 2018 als verjährt gelten, ist schnelles Handeln gefragt, um Beträge aus 2019 und später zu sichern.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie betroffen sind, helfen wir Ihnen gerne bei der Prüfung Ihrer Unterlagen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – auch außergerichtlich.

Fazit:
Dieses richtungsweisende Urteil zeigt: Verbraucher müssen sich unfaire Vertragsänderungen nicht gefallen lassen. Anbieter wie Netflix dürfen keine Preissteigerungen durchsetzen, ohne vorher eine rechtlich wirksame Zustimmung einzuholen. Das sollten alle Kunden, auch hier in Rheinstetten, wissen – denn möglicherweise haben auch Sie einen Anspruch auf Rückzahlung. Wir beraten Sie gern individuell zu Ihrem Fall.

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