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Gericht stärkt Verbraucherrechte beim Kauf von Zweitmarkt-Tickets

Das Kammergericht Berlin hat ein wichtiges Urteil gefällt, das viele Verbraucher betrifft: Wer Eintrittskarten über Vermittlungsplattformen wie die der Global Lifestyle GmbH kauft, muss sich auf faire Vertragsbedingungen verlassen können. Das Gericht stellte nun klar, welche Rechte Kunden wirklich haben – besonders rund um Widerruf, Vergütung und Ersatzlieferungen.

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Kammergericht Berlin der Global Lifestyle GmbH mehrere Vertragsklauseln untersagt, die Verbraucher benachteiligen. Die Entscheidung folgte einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Kein Ausschluss des Widerrufsrechts
Zunächst untersagte das Gericht der Global Lifestyle GmbH, das gesetzlich garantierte 14-tägige Widerrufsrecht bei Verträgen über die Vermittlung von Eintrittskarten auf dem sogenannten „Zweitmarkt“ auszuschließen. Damit haben Kundinnen und Kunden weiterhin die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten – ganz gleich, ob das Ticket über eine Plattform oder einen anderen Vermittlungsdienst gekauft wurde.

Keine Vergütung bei verweigertem Eintritt
Ein weiterer wichtiger Punkt des Urteils betrifft personalisierte Tickets. Die Global Lifestyle GmbH erhielt keine Vergütung, wenn Käufer mit einem über sie vermittelten personalisierten Ticket keinen Zugang zur Veranstaltung erhalten. Nach Auffassung des Gerichts könne in solchen Fällen keine Leistung abgerechnet werden, da die verkaufte Eintrittskarte ihren Zweck – den Einlass – nicht erfüllt.

Ersatzregelung für falsche Tickets unzulässig
Zudem erklärt das Kammergericht eine Vertragsklausel für unzulässig, wonach das Unternehmen bei Lieferung eines falschen Tickets automatisch das Recht habe, ein Ersatz-Ticket zu beschaffen. Hier entschied das Gericht im Sinne der Verbraucher: Eine solche Regelung benachteiligt Kundinnen und Kunden unangemessen, da sie unter Umständen an ein ungewünschtes Ersatzticket gebunden wären, ohne darüber mitzubestimmen.

Fazit für Verbraucher in Rheinstetten
Das Urteil stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf von Tickets über Vermittlungsplattformen deutlich. Wenn Sie Tickets über Drittanbieter erwerben – sei es online oder vor Ort – haben Sie Anspruch auf faire Vertragsbedingungen und können Ihr Widerrufsrecht geltend machen. Sollten auch Sie Probleme mit einem Ticketkauf haben oder sich über Ihre Rechte unsicher sein, stehen wir Ihnen als Anwaltskanzlei in Rheinstetten gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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