Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Google auf seiner Plattform „Google Flights“ nicht einfach CO₂-Einsparungen auflisten darf, ohne klarzustellen, dass es sich dabei lediglich um Schätzwerte handelt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen diese Praxis geklagt – mit Erfolg. Was dieses Urteil für Sie als Verbraucher in Rheinstetten bedeutet, erfahren Sie hier.
Was war der Streitpunkt?
Google hatte auf seiner Flugsuchmaschine „Google Flights“ Angaben gemacht, wie viel CO₂ bei bestimmten Flügen eingespart werden könne. Diese Zahlen wurden allerdings als Fakten präsentiert – ohne den wichtigen Hinweis, dass es sich nur um Näherungswerte handelt. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) war das irreführend. Denn wer bei der Buchung auf Umweltaspekte achtet, könnte aufgrund solcher Angaben eine falsche Entscheidung treffen.
Das Urteil aus Berlin
Das Landgericht Berlin hat der Klage des vzbv stattgegeben. Es entschied, dass Google Verbraucherinnen und Verbraucher täuscht, wenn Emissionseinsparungen ohne sichtbaren Hinweis auf deren Schätzcharakter veröffentlicht werden. Zukünftig muss Google bei solchen Darstellungen klar und deutlich kennzeichnen, dass die Angaben geschätzt sind – andernfalls verstößt das Unternehmen gegen das Wettbewerbsrecht.
Warum ist das Urteil wichtig?
Für Verbraucher – auch hier in Rheinstetten – ist es entscheidend, sich auf die Angaben von großen Plattformen wie Google verlassen zu können. Das Urteil stärkt Ihre Rechte und stellt klar, dass selbst mächtige Digitalkonzerne transparent und ehrlich informieren müssen. Insbesondere wenn es um Themen wie Umweltbewusstsein und nachhaltiges Reisen geht.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie künftig Flüge vergleichen, achten Sie besonders auf Umweltinformationen. Sehen Sie Angaben zum CO₂-Ausstoß, dann prüfen Sie, ob dabei deutlich erklärt wird, auf welcher Grundlage diese Werte beruhen. Nur so können Sie verantwortungsvoll entscheiden – und wissen, worauf Sie sich wirklich einlassen.
Fazit
Das Landgericht Berlin hat mit seinem Urteil ein wichtiges Signal gesetzt: Verbraucherschutz hat auch in der digitalen Welt Priorität. Für Sie als Verbraucher aus Rheinstetten bedeutet das mehr Transparenz bei der Online-Flugsuche – und bessere Voraussetzungen für informierte Entscheidungen.