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Handgepäck nur gegen Aufpreis? – Verbraucherzentrale geht gegen Airlines vor

Immer mehr Fluggesellschaften verlangen zusätzliche Gebühren für Handgepäck. Was für viele Reisende ärgerlich ist, könnte auch rechtlich bedenklich sein. Die Verbraucherzentrale hat deshalb rechtliche Schritte eingeleitet – mit möglichen Auswirkungen auch für Fluggäste aus Rheinstetten.

Viele Reisende kennen das Problem: Man bucht einen günstigen Flug und stellt bei genauerem Hinsehen fest, dass in diesem Preis oft nur der reine Sitzplatz enthalten ist. Selbst ein kleines Handgepäckstück, das früher selbstverständlich war, kostet nun extra. Diese Praxis führt zu Unmut bei vielen Verbrauchern.

Die Verbraucherzentrale kritisiert dieses Vorgehen scharf. Ihrer Ansicht nach verstoßen die zusätzlichen Handgepäckgebühren systematisch gegen geltendes EU-Recht. Nach der europäischen Fluggastrechteverordnung müssen Flugpreise alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Kosten enthalten – dazu zählt auch das Handgepäck. Die Verbraucherzentrale hat daher rechtliche Schritte gegen sieben bekannte Fluggesellschaften eingeleitet.

Für Fluggäste aus Rheinstetten und Umgebung kann dieser Schritt von großer Bedeutung sein. Viele Menschen aus der Region nutzen regelmäßig Flüge ab dem nahegelegenen Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden oder aus der Umgebung, um Kurzurlaube oder Geschäftsreisen anzutreten. Wer dabei nur mit Handgepäck reist, sieht sich häufig unerwarteten Zusatzkosten gegenüber.

Betroffene Verbraucher sollten Belege für solche Zusatzkosten aufbewahren und sich über ihre Rechte informieren. Es ist durchaus möglich, dass die Gerichte in Zukunft entscheiden, dass diese Extragebühren unzulässig sind und gegebenenfalls Erstattungsansprüche bestehen.

In unserer Kanzlei in Rheinstetten beraten wir Sie gerne zu Ihren Fluggastrechten und helfen Ihnen, unrechtmäßig erhobene Kosten zurückzufordern. Wenn Sie glauben, durch solche Handgepäckgebühren benachteiligt worden zu sein, sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihren Fall individuell und setzen Ihre Rechte durch.

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