Wer eine Wohnung sucht, stößt auf vielen Immobilienportalen auf kostenpflichtige Zusatzangebote wie den SCHUFA-BonitätsCheck. Doch nicht immer sind diese Angebote rechtlich einwandfrei. Ein Urteil des Landgerichts Berlin hat nun Klarheit geschaffen: Wichtige Verbraucherrechte wurden verletzt – und das hat Konsequenzen. Erfahren Sie hier, wie Sie sich als Wohnungssuchender schützen können und worauf Sie achten sollten.
1. Hintergrund des Urteils:
Das Landgericht Berlin hat dem Immobilienportal ImmobilienScout24 untersagt, mit irreführenden Aussagen für einen kostenpflichtigen SCHUFA-BonitätsCheck zu werben. Außerdem wurde dem Unternehmen die Nutzung personenbezogener Daten aus einer sogenannten digitalen Selbstauskunft untersagt – sofern keine rechtliche Grundlage dafür besteht. Das Verfahren wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestoßen, welcher erfolgreich gegen diese Praktiken vorging. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig – das Unternehmen hat Berufung eingelegt (LG Berlin, Urteil vom 19.06.2025, Az. 52 O 65/23 / Kammergericht Berlin, Az. 5 U 63/25).
2. Werbung mit irreführender Aussagekraft:
ImmobilienScout24 hatte auf seiner Plattform den kostenpflichtigen SCHUFA-BonitätsCheck (Preis: 29,95 Euro) angeboten. Interessenten wurde durch die Werbung suggeriert, solche Bonitätsnachweise seien nahezu obligatorisch – oft schon zur Wohnungsbesichtigung. Vergleichbar wurde das Ganze mit einem Bewerbungsgespräch dargestellt, bei dem eine vollständige Bewerbungsmappe inklusive SCHUFA-Auskunft dazugehören solle.
Besonders in stark nachgefragten Wohngebieten sorgt dies bei Wohnungssuchenden für zusätzlichen Druck. Doch rechtlich ist die Lage klar: Eine Bonitätsauskunft darf erst dann eingefordert werden, wenn der Mietvertragsabschluss unmittelbar bevorsteht. Die Werbung schürte also unnötige Unsicherheit – und setzte Verbraucher unter Zugzwang.
3. Digitale Selbstauskunft – datenschutzrechtlich problematisch:
Neben dem BonitätsCheck bot das Portal auch eine digitale Selbstauskunft an. Mietinteressenten konnten dort Daten wie Einkommen, Beruf oder persönliche Lebensgewohnheiten (z. B. Rauchverhalten) hinterlegen. Diese Angaben wurden gespeichert und Vermietern zugänglich gemacht.
Das Landgericht Berlin beanstandete diese Funktion: Eine Nutzung solcher Daten sei nur mit einer eindeutigen, freiwilligen Einwilligung der betroffenen Personen zulässig. Im konkreten Fall sei davon jedoch nicht auszugehen. Viele Verbraucher wähnten die Dateneingabe als notwendig, um auf dem Wohnungsmarkt konkurrenzfähig zu sein. Eine freie Entscheidung – so das Gericht – könne in dieser Drucksituation nicht angenommen werden. Auch seien die Erläuterungen auf der Webseite zu unklar und könnten den Eindruck erwecken, die Nutzung sei verpflichtend.
4. Gericht setzt Grenzen für Werbeaussagen und Datennutzung:
Das Gericht stellte fest, dass die Werbetexte zugunsten des Unternehmens übertrieben und irreführend waren. Selbst ein kleiner Hinweis auf die tatsächliche Rechtslage – dass ein Bonitätsnachweis nicht schon zur Wohnungsbesichtigung verlangt werden dürfe – sei nicht ausreichend gewesen, um diesen Eindruck zu korrigieren.
Auch datenschutzrechtlich bleibt das Urteil deutlich: Die Verarbeitung sensibler Daten benötigt eine klare Rechtsgrundlage. Schon der Umstand, dass sich viele Verbraucher zur Datenfreigabe gedrängt fühlten, reiche aus, um von einer unzulässigen Verarbeitung auszugehen.
5. Bedeutung für Wohnungssuchende:
Dieses Urteil verdeutlicht: Wohnungssuchende sollten sich nicht unter Druck setzen lassen – weder durch kostenpflichtige Zusatzangebote noch durch vorgeschaltete Dateneingaben. Eine Bonitätsauskunft ist frühestens dann erforderlich, wenn der Mietvertrag in greifbare Nähe rückt. Vorher sind solche Informationen freiwillig und sollten auch so behandelt werden.
Es lohnt sich, bei der Wohnungssuche genau hinzusehen und im Zweifel keine sensiblen Daten preiszugeben. Wer sich dennoch unter Druck gesetzt fühlt oder bereits persönliche Daten abgegeben hat, kann rechtliche Schritte prüfen lassen.
6. Unterstützung bei Fragen zum Datenschutz und Wettbewerbsrecht:
Wenn Sie selbst betroffen sind – etwa durch die Weitergabe Ihrer Daten oder eine irreführende Werbemaßnahme – stehen wir Ihnen in Rheinstetten gerne zur Seite. Als Anwaltskanzlei mit Erfahrung im Datenschutz- und Wettbewerbsrecht beraten wir Sie umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten. Auch wenn das Verfahren gegen ImmobilienScout24 noch nicht abgeschlossen ist: Das Urteil setzt ein wichtiges Signal für mehr Verbraucherschutz beim digitalen Wohnungsmarkt.