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Meta-Datentracking: Was Facebook- und Instagram-Nutzer aus Rheinstetten jetzt wissen sollten

Viele Verbraucher aus Rheinstetten nutzen täglich Facebook und Instagram. Kaum bekannt ist jedoch, dass dabei über Jahre hinweg umfangreiche Daten über das gesamte Surfverhalten gesammelt wurden – oft ohne wirksame Zustimmung der Nutzer. Aktuelle Gerichtsentscheidungen stärken nun die Rechte der Betroffenen. In diesem Beitrag erfahren Sie verständlich erklärt, worum es geht und welche Möglichkeiten Sie jetzt haben.

Der rechtliche Druck auf den Facebook- und Instagram-Konzern Meta nimmt deutlich zu. Hintergrund sind zahlreiche Gerichtsverfahren wegen unzulässigen Datentrackings. Bereits mehrere Landgerichte haben Meta zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Im Dezember 2025 hat zudem das Oberlandesgericht München bestätigt, dass Nutzern grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

Im Kern geht es um sogenannte „Business-Tools“ von Meta. Diese Tracking-Technologien sind auf vielen Webseiten und in Apps eingebunden, die nichts mit Facebook oder Instagram zu tun haben. Dennoch werden dort Daten übermittelt, etwa welche Seiten jemand besucht, wofür er sich interessiert oder welche Produkte er sich ansieht. In vielen Fällen geschieht das ohne eine ausreichende Einwilligung der Nutzer. Betroffen sind nach Schätzungen mehrere zehn Millionen Menschen allein in Deutschland.

Die Gerichte bewerten diese Fälle derzeit noch sehr unterschiedlich. Während einige Gerichte Klagen vollständig abweisen oder nur geringe dreistellige Beträge zusprechen, gibt es einzelne Entscheidungen, in denen Nutzern ein Schadensersatz von bis zu 10.000 Euro zugesprochen wurde. Diese Spannweite sorgt für erhebliche Unsicherheit. Erst eine spätere Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird voraussichtlich für Klarheit sorgen – das kann jedoch noch Jahre dauern.

Welche Möglichkeiten haben Betroffene aktuell?

Erstens: die individuelle Klage.
Verbraucher können ihren Anspruch selbst gerichtlich geltend machen. Mit einer Rechtsschutzversicherung lässt sich dieses Vorgehen meist ohne großes Kostenrisiko umsetzen. Ohne Versicherung sollten Betroffene jedoch bedenken, dass bei einem Prozess Anwalts- und Gerichtskosten anfallen können. Die möglichen Entschädigungen reichen von kleinen Beträgen bis hin zu hohen Summen, ein Ausgang ist jedoch nie garantiert.

Zweitens: Teilnahme an einer Verbandsklage.
Eine weitere Möglichkeit ist die Registrierung bei einer sogenannten Sammel- oder Verbandsklage. Dieses Modell ist kostenfrei und mit keinem eigenen Prozessrisiko verbunden. Dafür müssen Teilnehmer Geduld mitbringen: Bis es zu einer Auszahlung kommt, können mehrere Jahre vergehen, und auch hier ist die Höhe eines möglichen Schadensersatzes offen.

Drittens: Verkauf des Anspruchs an einen Drittanbieter.
Einige Unternehmen bieten an, den Schadensersatzanspruch abzukaufen. Betroffene erhalten dann schnell einen festen Betrag ausgezahlt, während der Anbieter das Risiko übernimmt und selbst gegen Meta vorgeht. Diese Variante ist vor allem für Verbraucher attraktiv, die keine jahrelangen Verfahren möchten. Wichtig ist: Nach der Entscheidung für dieses Modell können keine weiteren rechtlichen Wege wegen desselben Sachverhalts beschritten werden.

Wichtig zu wissen:
Diese Verfahren betreffen nicht das bekannte „Datenleck“, bei dem Telefonnummern und E-Mail-Adressen öffentlich wurden. Hier geht es um ein wesentlich tiefergehendes Tracking des gesamten Online-Verhaltens. Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen drohen Meta in Deutschland erhebliche finanzielle Konsequenzen.

Betroffene aus Rheinstetten sollten nun prüfen, welche Option am besten zu ihrer persönlichen Situation passt: schnelle Klarheit, möglichst wenig Risiko oder die Chance auf einen höheren Schadensersatz. Eine individuelle rechtliche Beratung kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und die eigenen Rechte konsequent durchzusetzen.

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