Rechtsanwälte Boris Burow & Kollegen - Engagement, das gewinnt!

Müssen Kunden beim Einkaufen mit ihren Daten zahlen? – Klage gegen Lidl zur Transparenz der Lidl Plus App

Die Nutzung von Kunden-Apps wie „Lidl Plus“ erfreut sich großer Beliebtheit: Rabatte und Sonderaktionen sind für viele ein attraktiver Anreiz. Doch was viele Verbraucher aus Rheinstetten möglicherweise nicht wissen: Oft zahlen sie mit ihren persönlichen Daten. Ob Lidl ausreichend über diese Praxis informiert, ist nun Gegenstand einer Klage, die deutschlandweit für Aufmerksamkeit sorgt.

Immer mehr Supermärkte setzen auf digitale Kundenbindung über Apps. Auch Lidl bietet mit der App „Lidl Plus“ einen solchen Service an. Wer sie nutzt, erhält personalisierte Angebote, exklusive Rabatte und digitale Kassenbons. Soweit so gut – allerdings stellt sich die Frage: Informiert Lidl ausreichend darüber, dass Nutzer mit der Preisgabe persönlicher Daten „bezahlen“, um diese Vorteile zu erhalten?

Diese Grundsatzfrage steht im Mittelpunkt einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Lidl Stiftung & Co. KG. Der Verband wirft Lidl vor, nicht transparent genug über Art und Umfang der Datennutzung aufzuklären. Verbrauchern sei häufig nicht klar, in welchem Maß ihre Daten gesammelt, analysiert und kommerziell genutzt werden. Besonders sensible Informationen – etwa zu Einkaufsverhalten, bevorzugten Produkten oder Marktbesuchen – werden durch die App erfasst und dienen unter anderem zur gezielten Werbung.

Ob die Informationen, die Lidl hierzu bereitstellt, den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Einwilligung entsprechen, soll nun ein Gericht klären. Das Urteil in erster Instanz wird für den 23. September erwartet. Es könnte klarstellen, wie offen große Handelsketten künftig über Datennutzung informieren müssen – ein richtungsweisendes Verfahren auch für uns Verbraucher in Rheinstetten.

Für Sie als Kunde ist dabei wichtig zu wissen: Wer digitale Angebote nutzt, sollte sich stets bewusst sein, welche persönlichen Informationen preisgegeben werden – und ob die Vorteile den möglichen Verlust an Datenhoheit überwiegen. Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie gerne, wenn Sie Fragen zum Thema Datenschutz, Einwilligung oder Verbraucherschutz im digitalen Alltag haben.

Nach oben scrollen