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Netzsperre für Pornhub und YouPorn bleibt bestehen – Gericht bestätigt Schutzpflichten beim Jugendschutz im Internet

Das Verwaltungsgericht München hat entschieden: Die Sperrungen der bekannten Erotikportale Pornhub und YouPorn in Deutschland bleiben zunächst bestehen. Grund hierfür ist der mangelnde Jugendschutz auf den Webseiten der Betreiberfirma. Dieses Urteil zeigt eindrucksvoll, wie wichtig rechtssichere Strukturen im digitalen Raum sind – insbesondere bei Angeboten mit sensiblen Inhalten.

Gerichtsentscheidung: Kein Zugang zu Pornhub und YouPorn in Deutschland
Das Verwaltungsgericht München (VG München) hat in zwei aktuellen Beschlüssen die Eilanträge der Betreiberfirma von Pornhub und YouPorn zurückgewiesen. Das Unternehmen mit Sitz auf Zypern hatte gegen die von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) angeordnete Sperre der Webseiten geklagt. Der Internetanbieter Telefónica wurde verpflichtet, den Zugang über eine sogenannte DNS-Sperre zu blockieren. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass dem Unternehmen das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle – ein Antrag ohne realistische Aussicht auf Erfolg im Hauptverfahren sei nicht zulässig.

Bedeutung des Jugendschutzes: Vorgeschichte ab 2020
Bereits im Jahr 2020 hatte die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM NRW) festgestellt, dass die frei zugänglichen Inhalte auf Pornhub und YouPorn gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstoßen. Die Plattformen unterliegen daher der Anforderung, ihre Inhalte nur in einer geschlossenen Benutzergruppe – also nach einer Altersverifikation – bereitzustellen. Dieser Anordnung kam die Betreiberfirma nicht nach, obwohl sie gerichtlich überprüft und bestätigt wurde. Auch gegen mögliche Zwangsgelder blieb das Unternehmen untätig.

Strategiewechsel der Behörden: Sperrung über Access-Provider
Da eine direkte Vollstreckung gegen die Betreiberfirma in Zypern nicht möglich war, entschied sich die BLM für eine andere Maßnahme: Der deutsche Internet-Provider Telefónica wurde angewiesen, den Zugriff auf die beiden Webseiten technisch zu sperren. Ziel war es, auf diesem Weg für den notwendigen Jugendschutz Sorge zu tragen.

Verfahren vor dem VG München: Kein Anspruch auf Aufhebung
Das Verwaltungsgericht München lehnte die Eilanträge der Betreiberfirma als unzulässig ab. Das Gericht stellte klar, dass es an einem „Rechtsschutzbedürfnis“ fehle – ein zentrales Kriterium für jeden gerichtlichen Antrag. Die bisherige Anordnung zum Jugendschutz sei weiter gültig und vollziehbar. Eine Aufhebung der Sperre würde also nichts an der rechtlichen Lage ändern. Im Gegenteil: Das Unternehmen wolle lediglich einen Weg nutzen, das rechtswidrige Angebot fortzusetzen – womöglich auch deshalb, weil deutsche Behörden in Zypern keine direkte Durchsetzung erzwingen können. Dieses Verhalten werteten die Richter als rechtsmissbräuchlich.

Jugendschutz hat Vorrang gegenüber wirtschaftlichen Interessen
Auch in der Interessenabwägung kam das Gericht zu einem eindeutigen Ergebnis: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor pornografischen Inhalten im Internet wiege deutlich schwerer als wirtschaftliche Einbußen des Portals. Studien hätten gezeigt, dass Jugendliche ohne Altersverifikation leicht Zugang zu solchen Plattformen finden. Gerade die große Reichweite von Seiten wie Pornhub und YouPorn verschärft diesen Umstand zusätzlich. Da die Anbieter ihre Dienste weltweit vertreiben und teilweise unter abgewandelten Domains weiterhin erreichbar sind, konnte das Gericht zudem keinen existenzbedrohenden Schaden für das Unternehmen erkennen.

Rechtliche Bewertung: Jugendschutz im Internet mit Durchsetzungskraft
Die Entscheidung zeigt, dass Behörden und Gerichte zunehmend konsequent gegen Verstöße beim Jugendschutz vorgehen – auch wenn Anbieter im Ausland sitzen. Betroffenen Unternehmen kann empfohlen werden, ihre Angebote frühzeitig rechtskonform zu gestalten. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung funktionierender Altersverifikationssysteme, wenn sensible Inhalte zur Verfügung gestellt werden.

Fazit
Für Verbraucher, Eltern, Medienunternehmen und Anbieter digitaler Inhalte ist das Urteil ein starkes Signal: Der Gesetzgeber nimmt den Schutz Minderjähriger im Internet ernst. Gleichzeitig verdeutlicht die Entscheidung, dass Unternehmen nicht darauf setzen können, sich hinter internationaler Struktur oder Untätigkeit zu verstecken. Für Anbieter von Online-Plattformen ist daher eine frühzeitige rechtliche Beratung unerlässlich, um Sanktionen, Netzsperren oder Bußgelder zu vermeiden.

Falls Sie Fragen zum Thema Jugendmedienschutz, Netzsperren oder die rechtliche Einordnung Ihrer Internetangebote haben: Wir beraten Sie umfassend. Als Anwaltskanzlei mit Erfahrung im digitalen Medien- und Internetrecht helfen wir Ihnen gerne weiter – individuell, rechtssicher und zielorientiert.

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