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Neues Designgesetz: Besserer Schutz für digitale Designs und Änderung beim Ersatzteilschutz

Das Bundesministerium der Justiz hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der das deutsche Designrecht umfassend modernisieren soll. Er setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um und bringt vor allem für Inhaber von digitalen Designs und Verbraucher spürbare Veränderungen. Erfahren Sie, welche Chancen und Herausforderungen das neue Gesetz bringt – insbesondere für Reparaturen und Ersatzteile.

1. Hintergrund des Gesetzentwurfs
Am 14. November 2025 hat das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzentwurf zur Reform des Designgesetzes veröffentlicht. Ziel ist es, den rechtlichen Schutz für Designs zukunftsfähig zu machen und neue Gestaltungsmöglichkeiten auch rechtlich besser abzubilden. Der Entwurf setzt die EU-Richtlinie 2024/2823 zum Designschutz nahezu wortgleich in deutsches Recht um.

Neben einem besseren Schutz digitaler Designformen sollen außerdem bürokratische Hürden abgebaut und die Abläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) effizienter gestaltet werden.

2. Digitale Designs einfacher anmelden
Bislang waren auch rein digitale Gestaltungen, wie animierte Logos oder bewegte Benutzeroberflächen, grundsätzlich vom Designrecht geschützt. Die neue Gesetzesfassung soll aber noch klarer regeln, dass sich schützenswerte Designelemente auch aus der Bewegung eines Objekts ergeben können – etwa, wie sich ein Text einblendet oder wie sich ein Button dreht.

Des Weiteren soll es künftig möglich sein, solche digitalen Designs als Videodatei einzureichen. Dies macht die Anmeldung anschaulicher und vereinfacht die Bearbeitung.

3. Piraterie besser bekämpfen
Mit der Reform wird das Designrecht auch in Bezug auf Produktpiraterie verschärft. Schon vorbereitende Handlungen, zum Beispiel ein digitaler Entwurf zum 3D-Druck einer Designkopie, sollen verboten werden. Auch die reine Durchfuhr designverletzender Produkte durch EU-Länder wird künftig verboten sein. So können Rechteinhaber bereits frühzeitig gegen den unerlaubten Import oder Transport nachgeahmter Produkte vorgehen.

Ein weiteres Novum: Um Verbraucher und Händler auf den Designschutz aufmerksam zu machen, wird künftig die graphische Kennzeichnung Ⓓ eingeführt – ähnlich dem bekannten © im Urheberrecht.

Zugleich bleibt die Ausnahme für karikierende oder parodierende Nutzung erhalten: Wer ein bestehendes Design beispielsweise ironisch aufgreift oder kommentiert, begeht auch weiterhin keine Rechtsverletzung – ein wichtiges Signal für kreative Freiheit und Meinungsvielfalt.

4. Reparaturklausel: Ersatzteile ohne Einschränkungen ab 2032
Eine zentrale Änderung betrifft die sogenannte Reparaturklausel: Ab 2032 dürfen Ersatzteile für Reparaturzwecke – etwa Stoßstangen oder Kotflügel bei Fahrzeugen – EU-weit auch dann hergestellt und verkauft werden, wenn ihr Design ursprünglich geschützt war. Hersteller des Originalprodukts können sich künftig nicht mehr auf ihr Designrecht berufen, um Nachbauten aufzuhalten.

Deutschland kennt eine entsprechende Regelung bereits seit 2020 – nun wird sie auf europäischer Ebene einheitlich umgesetzt. Insbesondere für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: günstigere Ersatzteile und mehr Wettbewerb im Reparatursegment.

5. Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachungen
Mit dem neuen Gesetz werden zudem selten genutzte Verfahren gestrichen, etwa die Möglichkeit zur teilweisen Aufrechterhaltung eines Designs. Das Bundespatentgericht erhält darüber hinaus mehr Handlungsspielraum: Es kann Beschwerdeverfahren in Zukunft selbst beenden, ohne diese an das DPMA zurückverweisen zu müssen. Das spart Zeit und macht den Rechtsschutz effizienter.

6. Was bedeutet die Reform für Sie?
Für Designer, Kreative und Unternehmen bietet die Reform mehr Möglichkeiten und Schutz, gerade im digitalen Bereich. Gleichzeitig profitieren Verbraucher von transparenterer Kennzeichnung und einem erleichterten Zugang zu Ersatzteilen.

Ob Sie eigene Designs anmelden, gegen Nachahmer vorgehen oder sich über Ihre Rechte beim Kauf von Ersatzteilen informieren möchten – die Neuerungen zeigen: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich mit dem eigenen Designschutz auseinanderzusetzen.

Als Rechtsanwaltskanzlei in Rheinstetten beraten wir Sie zuverlässig zu allen Fragen rund um das Designrecht – von der Anmeldung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unsere langjährige Erfahrung hilft Ihnen, Ihr kreatives Schaffen effektiv zu schützen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da – rechtssicher, verständlich, persönlich.

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