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Ohne Lizenz teuer bezahlt: Bildagentur muss 35.000 Euro für Dom-Fotos zahlen

Eine Bildagentur bot über 200 Fotografien aus dem Inneren des Kölner Doms ohne Genehmigung kommerziell an – darunter auch das berühmte „Richter-Fenster“. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte die Agentur nun zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von rund 35.000 Euro. Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig die rechtssichere Nutzung von Bildmaterial ist – nicht nur für Fotografen und Künstler, sondern auch für Agenturen und kommerzielle Bildnutzer.

Kommerzielle Nutzung ohne Genehmigung
Im konkreten Fall hatte eine Bildagentur insgesamt 220 Innenaufnahmen des Kölner Doms über eine Online-Datenbank vertrieben – zur kommerziellen Nutzung und versehen mit Agenturlogo und eigener Bildnummer. Die Besonderheit: Einige der Fotos zeigten das weithin bekannte bunte Kirchenfenster, das vom Künstler Gerhard Richter entworfen wurde. Obwohl die Agentur Nutzungsrechte von den Fotografen erworben hatte, lag keine gesonderte Genehmigung der Eigentümerin des Doms für eine kommerzielle Nutzung vor.

Die Folge: Eine Verletzung der Prüfpflichten, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln feststellte. Die Bildagentur hätte sicherstellen müssen, dass sämtliche erforderlichen Rechte – darunter auch die Zustimmung der Dombesitzerin – eingeholt wurden. Das Gericht sah klar, dass die Fotos nicht ohne entsprechende Lizenz verwertet werden durften.

Gerichtliche Auseinandersetzungen bereits seit 2022
Schon in einem früheren Verfahren hatte sich das Landgericht Köln mit der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Bildnutzung beschäftigt. In der Entscheidung im Jahr 2022 wurde klargestellt: Die kommerzielle Verwendung der Aufnahmen ohne Zustimmung der Dombesitzerin ist unzulässig (LG Köln, Az. 8 O 419/19). Das OLG Köln bestätigte diese Einschätzung später auch in der Berufung.

Aktuell ging es darüber hinaus um die Höhe des Schadensersatzes, der der Domverwaltung sowie dem Künstler Gerhard Richter zusteht. Das Landgericht Köln hatte in erster Instanz einen Betrag von rund 100.000 Euro festgelegt. Das OLG Köln reduzierte diesen auf etwa 35.000 Euro, hielt dabei aber an der grundsätzlichen Haftung der Agentur fest (OLG Köln, Urteil vom 23.05.2025, Az. 6 U 61/24).

Fiktive Lizenzgebühr als Berechnungsmaßstab
Zur Berechnung des Schadenersatzes wurde die sogenannte „fiktive Lizenzgebühr“ herangezogen. Dabei orientiert sich das Gericht an dem Betrag, der üblicherweise für eine rechtmäßige Lizenz zu zahlen gewesen wäre. Diese Methode ist in der Rechtsprechung anerkannt und sorgt für eine objektive Grundlage zur Bezifferung von Schäden bei Urheberrechtsverstößen.

Besonders relevant: Auch die Abbildung des „Richter-Fensters“ löste urheberrechtliche Ansprüche aus. Dem Künstler Richter steht nach dem Urteil ein Anteil in knapp fünfstelliger Höhe zu.

Rechtslage: Wer haftet bei Bildrechtsverstößen?
Das Gericht machte deutlich: Die Bildagentur kann sich nicht hinter den Fotografen verstecken. Wer Bilder vertreibt, muss selbst prüfen, ob alle rechtlichen Voraussetzungen vorliegen – insbesondere, wenn die Fotos in geschützten Bereichen wie Kirchen oder Museen entstanden sind. Eine bloße Übertragung des Haftungsrisikos auf die Urheber reicht nicht aus.

Die Entscheidung zeigt: Die Nutzung fremder Bildinhalte ohne umfassende Rechteprüfung kann zu erheblichen finanziellen Folgen führen. Urheberrechtliche Sorgfaltspflichten gelten sowohl für Agenturen als auch für Unternehmen, die Fremdmaterial veröffentlichen oder vermarkten möchten.

Fazit für Verbraucher in Rheinstetten
Ob Betreiber einer Website, Kleinunternehmer, Fotograf oder privater Blogger: Wer Bildmaterial nutzt, sollte genau wissen, welche Rechte erforderlich sind – und ob eine Lizenz zur gewählten Verwendung vorliegt. Fehlt diese, drohen Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und oft auch empfindliche Schadensersatzforderungen. Im Zweifel ist anwaltlicher Rat empfehlenswert, bevor man durch eine unbedachte Handlung in eine Haftung gerät.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Nutzung eines Bildes rechtlich zulässig ist, oder wenn Sie selbst eine unberechtigte Nutzung Ihrer Werke feststellen: Wir unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung im Urheberrecht. Sprechen Sie uns gerne an – insbesondere, wenn Sie aus Rheinstetten und Umgebung kommen. Wir beraten Sie individuell und transparent zu Ihren Möglichkeiten.

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