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Online-Betrug beim Verkauf: Wer seine Daten sorglos preisgibt, bleibt auf dem Schaden sitzen

Wer im Internet verkauft, muss wissen, wie digitale Zahlungen funktionieren – das sagt nicht nur der gesunde Menschenverstand, sondern auch das Amtsgericht München. In einem aktuellen Urteil stellte das Gericht klar: Wer leichtfertig seine Kreditkartendaten und TANs auf einer Phishing-Seite eingibt, haftet für den entstandenen Schaden selbst. Die Bank muss in einem solchen Fall nicht einspringen.

Phishing-Falle auf Kleinanzeigen.de – und der Verkäufer zahlt den Preis

Ein Mann aus München wollte über Kleinanzeigen.de einen Gegenstand verkaufen. Ein angeblicher Kaufinteressent meldete sich und lotste ihn auf eine gefälschte Webseite – angeblich, um „sicher zu bezahlen“. Dort gab der Verkäufer seine Kreditkartendaten und weitere Sicherheitsmerkmale ein. Kurz darauf erhielt er eine SMS mit einer mobileTAN – eine Sicherheitsabfrage zur Freigabe eines neuen Geräts. Diese TAN wurde vom Betrüger genutzt, um ein eigenes Gerät zu registrieren und zwei Abbuchungen in Höhe von insgesamt rund 2.400 Euro vorzunehmen.

Der Mann sperrte sofort seine Karte und verlangte von seiner Bank die Rückbuchung des Geldes. Doch die weigerte sich. Also klagte er – und verlor.

Gericht: Grob fahrlässig gehandelt

Das Amtsgericht München sah die Schuld eindeutig beim Verkäufer. Wer Kreditkartendaten und Freigabecodes an Fremde weitergibt – sei es bewusst oder aus Unwissenheit –, handelt grob fahrlässig. Gerade als Verkäufer hätte er wissen müssen, dass er kein Geld überweisen, sondern empfangen sollte. Warum er also überhaupt eine Zwei-Faktor-Freigabe für einen angeblichen Zahlungseingang erteilte, konnte das Gericht nicht nachvollziehen.

Auch wenn der Mann bestritt, die TAN bewusst eingegeben zu haben, konnte er nicht erklären, wie sie sonst in die Hände des Betrügers gelangte. Das reichte dem Gericht nicht aus. Es betonte: Jeder Nutzer, der online Zahlungen abwickelt, muss die grundsätzliche Bedeutung von Sicherheitsmerkmalen kennen – und entsprechend vorsichtig handeln.

Was bedeutet das für Sie?

Das Urteil ist ein deutliches Signal: Wer online handelt, trägt Verantwortung – auch für den eigenen digitalen Schutz. Unwissenheit schützt vor Schaden nicht. Sobald Sie Kreditkartendaten oder TANs eingeben, muss klar sein, dass dies nur über offizielle und sichere Wege erfolgen darf.

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