Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union wurde zum 20. Juli 2025 endgültig abgeschaltet. Für viele Unternehmen – insbesondere Online-Händler und Dienstleister – bedeutet dies, dass sie ihre Rechtstexte wie Impressum und AGB dringend überarbeiten müssen. Ein unterlassener Hinweis kann jetzt sogar abgemahnt werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie als Unternehmer in Rheinstetten jetzt beachten sollten.
Die OS-Plattform und ihre ursprüngliche Funktion
Im Jahr 2016 wurde die sogenannte OS-Plattform (Online-Streitbeilegungsplattform) durch die Europäische Union eingeführt. Ihr Ziel war es, eine einfache und digitale Möglichkeit für Verbraucher und Unternehmer zu schaffen, Konflikte außergerichtlich zu lösen. Unternehmen in der EU waren verpflichtet, einen gut sichtbaren Link zur Plattform auf ihrer Website, insbesondere im Impressum und in den AGB, bereitzustellen. Auch in Angebots-E-Mails wurde häufig auf die OS-Plattform hingewiesen.
Damals führte diese Informationspflicht bei vielen Unternehmen zu Unsicherheit und teilweise zu Abmahnungen – insbesondere wenn der Link fehlte oder falsch eingebunden war (z. B. als nicht anklickbarer Text). Viele Unternehmer wurden deshalb abgemahnt und mit Vertragsstrafen belegt.
Warum wurde die OS-Plattform eingestellt?
Zum 20. Juli 2025 wurde die OS-Plattform nun endgültig abgeschaltet. Grundlage dafür ist die Verordnung (EU) 2024/3228, die die bisherige Rechtslage zur Online-Streitbeilegung ersetzt. Die Entscheidung zur Einstellung wurde vor allem deshalb getroffen, weil die Plattform kaum genutzt wurde. Obwohl jährlich mehrere Millionen Zugriffe verzeichnet wurden, kam es lediglich in einigen Hundert Fällen pro Jahr zu tatsächlichen Streitbeilegungsverfahren. Die EU-Kommission folgerte daraus, dass die Plattform keinen nennenswerten praktischen Nutzen hatte.
Zwischen März und Juli 2025 stand die Plattform nur noch zur Bearbeitung bereits laufender Verfahren bereit – seither ist sie nicht mehr erreichbar.
Was bedeutet das für Unternehmer – insbesondere in Rheinstetten?
Für Unternehmer, Online-Händler und Dienstleister heißt das konkret: Alle Verweise auf die OS-Plattform müssen aus den eigenen Internetauftritten entfernt werden – und zwar komplett. Ein weiterbestehender Hinweis auf die Plattform erfüllt keinen Zweck mehr und kann sogar rechtlich problematisch sein.
Ein solcher obsoleter Verweis gilt als irreführend für Verbraucher und stellt einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Das wiederum kann zu Abmahnungen von Mitbewerbern oder qualifizierten Verbänden führen.
Folgende Elemente Ihrer Online-Präsenz sollten Sie jetzt dringend überprüfen und aktualisieren:
– Impressum auf der Webseite
– Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
– Fußzeile (Footer) Ihrer Website
– E-Mail-Signaturen
– Profilinformationen auf Verkaufsplattformen (z. B. eBay, Amazon)
– Impressumsangaben bei Social-Media-Profilen
– Rechtstexte in Apps, mobilen Webseiten und anderen digitalen Kanälen
Wenn Sie automatische Impressumsgeneratoren nutzen, prüfen Sie auch, ob diese bereits angepasst wurden und keine veralteten Hinweistexte mehr enthalten.
Informationspflicht nach dem VSBG besteht weiterhin
Wichtig ist jedoch: Die Abschaffung der OS-Plattform ändert nichts an den gesetzlichen Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Diese Verpflichtung bleibt bestehen.
Je nach Einzelfall müssen Unternehmen auch künftig angeben, ob sie zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren mit einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind.
– Unternehmen, die nicht an einem solchen Verfahren teilnehmen, müssen folgenden Hinweis geben:
„Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
– Unternehmen, die teilnehmen, müssen präziser formulieren:
„Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (www.verbraucher-schlichter.de).“
Diese Hinweistexte gehören gut sichtbar auf Ihre Webseite – zum Beispiel ins Impressum oder unter eine eigene Rubrik zum Thema Streitbeilegung.
Besondere Pflichten gelten für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten sowie für bestimmte Branchen, etwa im Energiesektor, in der Telekommunikation oder bei Versicherungsanbietern.
Was ist mit abgegebenen Unterlassungserklärungen?
Ein besonders wichtiger Punkt betrifft all jene Unternehmen, die in der Vergangenheit aufgrund einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben haben – etwa weil der OS-Link fehlte oder falsch eingebunden war. In solchen Fällen haben Sie sich dazu verpflichtet, auf die OS-Plattform hinzuweisen.
Mit der Abschaltung der Plattform entsteht hier ein rechtlicher Widerspruch: Die Erfüllung der Unterlassungserklärung steht nun im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage. Wer dennoch den Link entfernt, obwohl er sich vertraglich zur Anzeige verpflichtet hat, riskiert Vertragsstrafen.
In diesen Fällen ist es unbedingt erforderlich, die abgegebene Unterlassungserklärung zu kündigen. Das sollte rechtssicher und frühzeitig geschehen – im Idealfall mithilfe anwaltlicher Beratung.
Fazit
Seit dem 20. Juli 2025 ist die OS-Plattform Geschichte. Damit entfällt zwar eine bürokratische Informationspflicht, gleichzeitig besteht aber dringender Handlungsbedarf. Wer die betreffenden Hinweise aus seinen Rechtstexten nicht löscht, läuft Gefahr, abgemahnt zu werden.
Online-Händler, Dienstleister und Unternehmer – insbesondere im Raum Rheinstetten – sollten jetzt ihre Website, Online-Profile und AGB gründlich überprüfen und überarbeiten. Informieren Sie sich auch über Ihre Pflichten gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Wenn Sie unsicher sind, welche Texte bei Ihnen angepasst werden müssen oder wie Sie bestehende Unterlassungserklärungen rechtssicher kündigen, holen Sie sich am besten professionelle Unterstützung durch eine erfahrene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. In unserer Kanzlei beraten wir Sie gern individuell und sorgen dafür, dass Ihre Inhalte wieder rechtssicher sind.