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Paulaner gewinnt Markenstreit – Farbdesign der Spezi-Flasche genießt besonderen Schutz

Markenstreitigkeiten betreffen längst nicht mehr nur das Logo oder den Namen eines Produkts – auch Farbkombinationen können als markenrechtlich geschützte Merkmale gelten. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I bestätigt nun den Schutz des Flaschendesigns der bekannten Cola-Orangen-Limonade „Spezi“ von Paulaner. Der Streit mit dem Getränkehersteller Berentzen zeigt, wie wichtig ein unverwechselbares Produktdesign und seine rechtliche Absicherung für Unternehmen sind.

Paulaner verteidigt Spezi-Design erfolgreich
Im Mittelpunkt des aktuellen Markenrechtsstreits stand das äußere Erscheinungsbild der Flasche des Getränks „Mio Mio Cola+Orange“ von Berentzen. Das Design erinnerte stark an das bekannte Spezi-Etikett, das durch seine auffällige und markant geschwungene Farbkombination in Gelb, Orange, Rot, Pink und Lila bekannt ist.

Diese spezielle Farbgestaltung hatte sich Paulaner bereits als Unionsmarke eintragen lassen. Die Kombination ist insbesondere im Getränkeregal ein eindeutiges Erkennungsmerkmal – viele Verbraucher assoziieren die Aufmachung unmittelbar mit Spezi. Genau deshalb sah Paulaner in der Ähnlichkeit zum „Mio Mio“-Design eine Verletzung der eigenen Farbmarke.

Landgericht München sieht Markenverletzung
Das Landgericht München I (Urteil vom 05.08.2025, Az. 33 O 14496/24) bestätigte nun Paulaners Auffassung: Berentzen darf aufgrund der zu großen gestalterischen Nähe die aktuelle Etikettengestaltung seines Produkts nicht weiterverwenden. Andernfalls drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro. Zudem wurde die Vernichtung der bereits produzierten Flaschen angeordnet sowie ein Anspruch auf Schadenersatz festgestellt – die genaue Höhe wird in einem gesonderten Verfahren ermittelt.

Im Verfahren bewertete das Gericht nicht nur die Ähnlichkeit der Etiketten, sondern auch die sogenannte Herkunftsverwechslung. Das bedeutet: Auch wenn sich die Produkte nicht vollständig gleichen, ist zentrales Kriterium, ob der Eindruck entstehen kann, beide stammten vom selben Hersteller oder aus demselben Unternehmensverbund. Genau dies bejahte das Gericht im vorliegenden Fall.

Berentzen verteidigt Produktgestaltung
Seitens Berentzen gab man an, das Design sei von einer bunten Tapete in der ehemaligen Wohnung des Marketingchefs inspiriert worden – also einem Zufallsergebnis kreativer Gestaltung. Zudem sei Farbvielfalt bei Cola-Mischgetränken nicht ungewöhnlich. Das Gericht ließ diese Argumente jedoch nicht ausreichen, da im Ergebnis eine zu große Nähe zur eingetragenen Marke von Paulaner gegeben war.

Auch frühere Streitfälle von Paulaner erfolgreich
Bereits im Jahr zuvor hatte Paulaner erfolgreich gegen die saarländische Brauerei Karlsberg geklagt. Hier unterlag das Produkt „Brauerlimo“ dem Vorwurf, das geschützte Design von Spezi zu stark zu imitieren. Auch in diesem Fall entschied das Gericht zugunsten von Paulaner mit der Begründung, dass Farbgestaltung und grafische Elemente als Herkunftshinweis vom Verbraucher wahrgenommen würden.

Was bedeutet das für Verbraucher und Unternehmen in Rheinstetten?
Die Entscheidung zeigt erneut, wie entscheidend Markenrechte auch über Namen und Logos hinausgehen. Farben, Formen und Designmerkmale können eine Marke prägen und konsumentenrelevant sein. Für Unternehmen – auch in Rheinstetten und Umgebung – bedeutet das: Wer ein Produkt mit Wiedererkennungswert erfolgreich im Markt positionieren möchte, sollte sich frühzeitig um den rechtlichen Schutz kümmern. Dies betrifft neben der Eintragung auch die strategische Verteidigung gegenüber möglichen Nachahmern.

Individuelle Unterstützung im Markenrecht
Ob Sie ein neues Produkt gestalten, Ihre bestehende Marke gegen unerlaubte Nutzung Dritter schützen oder prüfen möchten, ob Ihre Markenrechte verletzt wurden – anwaltliche Begleitung ist in diesen Fällen entscheidend. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im Markenrecht zur Seite und unterstützen Sie aus Rheinstetten heraus bundesweit in allen Phasen – von der Beratung über Markenanmeldung bis zur gerichtlichen Verteidigung Ihrer Rechte.

Fazit
Der Fall Paulaner gegen Berentzen ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie wichtig es ist, Gestaltungselemente als Markenbestandteil rechtlich abzusichern – und wie konsequent Gerichte gegen unzulässige Übernahmen vorgehen. So schützt das Markenrecht nicht nur Identität und Wiedererkennung, sondern auch wirtschaftliche Werte. Ein rechtzeitiger und fachkundiger Schutz kann hier entscheidend sein.

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