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Schufa-Einträge: Auswirkungen, Speicherfristen und Ihre Rechte als Verbraucher

Schufa-Einträge können sich stark auf Ihre finanziellen Möglichkeiten auswirken – sei es bei der Wohnungssuche, beim Kredit oder bei anderen Verträgen. Besonders problematisch: Auch bereits beglichene Forderungen werden von der Schufa oft noch über Jahre gespeichert. Doch jetzt könnte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Bewegung in die Sache bringen. Was bedeutet das für Verbraucher in Rheinstetten und wann besteht ein Anspruch auf Löschung eines Eintrags? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Hintergrund des aktuellen BGH-Verfahrens
Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob und wie lange die Schufa sogenannte Negativ-Einträge speichern darf, wenn die zugrunde liegende Forderung bereits bezahlt wurde (AZ: I ZR 97/25). Die bisherige Praxis sieht vor, dass solche Daten drei Jahre lang gespeichert bleiben – auch wenn die Schuld längst beglichen ist. Das Urteil des BGH wird für den 6. November 2025 erwartet oder könnte kurz darauf folgen.

Mögliche Folgen für Verbraucher
Sollte der BGH dieser Praxis widersprechen, müsste die Schufa zahlreiche Einträge über beglichene Forderungen zeitnah löschen – unter Umständen sogar unmittelbar nach Zahlung. Dies könnte für rund 564.000 betroffene Verbraucher eine direkte Verbesserung ihres Schufa-Scores bedeuten und ihnen neue finanzielle Möglichkeiten eröffnen.

Worum geht es im konkreten Fall?
Ein Verbraucher hatte erfolgreich gegen die Schufa geklagt. Seine abgezahlten Schulden blieben über Jahre gespeichert, was zu einem schlechten Schufa-Score führte – mit erheblichen Nachteilen im Alltag. Das Oberlandesgericht Köln urteilte (Az. 15 U 249/24), dass die Schufa zur Löschung verpflichtet gewesen sei. Der Mann erhielt 500 Euro Schadensersatz sowie die Erstattung seiner Anwaltskosten in Höhe von 540,50 Euro. Die Entscheidung stützt sich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), insbesondere auf Artikel 6 Abs. 1 lit. f und Artikel 82.

Das Problem der nicht einheitlichen Speicherfristen
Vor 2018 waren die Speicherfristen noch gesetzlich im Bundesdatenschutzgesetz geregelt – mit festen Löschfristen. Doch mit Inkrafttreten der DSGVO fielen diese Vorschriften weg. Heute stützt sich die Schufa auf ein „berechtigtes Interesse“ zur weiteren Speicherung. Zwar existiert ein Verhaltenskodex der Auskunfteien, der von den Datenschutzbehörden genehmigt wurde, doch dieser ist nicht verbindlich und bietet wenig Rechtssicherheit.

Demnach gilt aktuell folgende Regelung:
– Standardmäßig werden erledigte Forderungen drei Jahre gespeichert.
– Wurde die Forderung innerhalb von 100 Tagen beglichen und gab es keine weiteren negativen Einträge, wird sie bereits nach 18 Monaten gelöscht.

Vergleich zur Löschung im Schuldnerverzeichnis
Laut § 882e der Zivilprozessordnung (ZPO) müssen Einträge im amtlichen Schuldnerverzeichnis sofort gelöscht werden, sobald die offene Forderung bezahlt ist. Der Kläger im oben genannten Verfahren argumentierte, dass für die Schufa keine andere Wertung gelten dürfte, da auch sie als Wirtschaftsauskunftei einen vergleichbaren Zweck verfolge. Eine längerfristige Speicherung privater Auskunfteien bei bezahlten Schulden sei entsprechend nicht verhältnismäßig.

Unterschiedliche Behandlung von Insolvenz und verspäteter Zahlung
Ein weiterer Kritikpunkt liegt darin, dass Informationen über eine Restschuldbefreiung nach Insolvenz mittlerweile nur noch sechs Monate gespeichert werden – in Erwartung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-26/22 und C-64/22). Für einfache verspätete Zahlungen gelten hingegen drei Jahre. Ein rechtlicher Widerspruch, der aus Sicht vieler Juristen nicht haltbar ist.

FAQ zur Schufa

Was ist die Schufa?
Die Schufa – „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ – ist eine privatwirtschaftliche Auskunftei. Sie sammelt Informationen rund um das Vertrags- und Zahlungsverhalten sowohl von Privatpersonen (etwa 70 Millionen) als auch Unternehmen (rund 6 Millionen). Diese Daten werden Geschäftspartnern auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Was ist ein Schufa-Eintrag?
Ein Schufa-Eintrag speichert Informationen z. B. über bestehende Kreditverträge, Zahlungsausfälle oder ob ein Konto regelmäßig überzogen wird. Auf Basis dieser Informationen erstellt die Schufa einen sogenannten „Score“, der die Zahlungswahrscheinlichkeit einer Person bewertet.

Wie kommt es zu einem negativen Schufa-Eintrag?
Ein negativer Eintrag kann etwa entstehen, wenn:
– Eine Rechnung über längere Zeit nicht bezahlt wurde
– Ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde
– Ein Eintrag ins öffentliche Schuldnerverzeichnis erfolgt ist

Wichtig: Auch schon eine Kreditanfrage kann sich negativ auswirken – selbst wenn der Kredit später gar nicht aufgenommen wird.

Welche Folgen hat ein negativer Schufa-Eintrag?
Ein schlechter Schufa-Score kann weitreichende Konsequenzen haben:
– Schwierigkeiten bei der Wohnungsanmietung
– Kein Vertragsabschluss bei Telefonanbietern oder Versicherungen möglich
– Ablehnung von Kreditanträgen
– Keine Möglichkeit, auf Rechnung zu bestellen
– Einschränkungen beim Online-Shopping oder Kontoeröffnung

Wie kann ich Auskunft über meine Schufa-Daten bekommen?
Jede Person hat das Recht auf eine kostenlose Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO. Diese kann direkt über die Schufa-Website (www.meinschufa.de) beantragt werden. Für Vermieter ist auch eine kostenpflichtige Version mit weniger sensiblen Daten erhältlich (ca. 30 Euro).

Wann können Schufa-Einträge gelöscht werden?
Ein Löschungsanspruch kann sich aus Artikel 17 DSGVO ergeben. Typische Fälle:
– Die Forderung wurde bestritten oder nachweislich falsch gemeldet
– Die Forderung wurde beglichen, und die Speicherfrist ist überschritten
– Es liegt eine Personenverwechslung vor
– Das eintragende Unternehmen zieht seinen Eintrag zurück

Tipp: Der Widerspruch sollte zunächst beim eintragenden Unternehmen erfolgen. Nur bei eindeutig falschen oder veralteten Einträgen kann sich die Beschwerde direkt gegen die Schufa richten.

Fazit
Ob in Rheinstetten oder anderswo – wer von einem negativen Schufa-Eintrag betroffen ist, sollte seine Rechte kennen. Das anstehende Urteil des BGH könnte für viele Menschen eine rechtliche Grundlage schaffen, um unberechtigte oder veraltete Einträge endlich löschen zu lassen. Gerne prüfen wir Ihre individuelle Situation und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen – auch im Umgang mit der Schufa.

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