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Sonderkündigungsrecht bei Umzug – Was Stromkunden in Rheinstetten wissen sollten

Ein Umzug bringt viele organisatorische Herausforderungen mit sich – unter anderem auch die Kündigung laufender Energieverträge. Doch was gilt eigentlich beim Sonderkündigungsrecht für Stromkunden? Ein aktuelles Gerichtsurteil bringt nun mehr Klarheit für Verbraucher in Rheinstetten und darüber hinaus.

Das Kammergericht Berlin hat entschieden: Energieversorger wie Voxenergie und Primastrom dürfen das gesetzlich verankerte Sonderkündigungsrecht im Falle eines Umzugs nicht durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einschränken. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband – und bekam Recht.

Was bedeutet das für Verbraucher in Rheinstetten?
Wenn Sie als Stromkunde umziehen, haben Sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Dieses erlaubt es Ihnen, Ihren Stromvertrag außerhalb der regulären Vertragslaufzeit zu kündigen – zum Beispiel dann, wenn Ihr Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht mehr beliefern kann.

Einige Anbieter versuchten jedoch bislang, dieses Recht in ihren AGB zu begrenzen – etwa, indem sie es an bestimmte Bedingungen knüpften oder ganz ausschlossen. Das ist laut dem Urteil des Kammergerichts Berlin unzulässig.

Ihre Rechte als Verbraucher:
Als Stromkunde müssen Sie sich auf ein faires Vertragsverhältnis verlassen können – gerade in Umzugssituationen. Das Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich geregelt und schützt Sie davor, an unpassende Verträge gebunden zu bleiben. Die Entscheidung des Gerichts stärkt diesen Verbraucherschutz und verpflichtet Stromversorger dazu, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.

Wann können Sie kündigen?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie umziehen und Ihr Stromanbieter Sie an der neuen Adresse nicht zu den gleichen Bedingungen weiter beliefern kann, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – mit einer Frist von zwei Wochen zum Auszugstermin. Informieren Sie den Anbieter frühzeitig über den Umzug und die neue Adresse, damit Sie Ihr Kündigungsrecht effektiv nutzen können.

Fazit:
Das Kammergericht Berlin stellt klar: Kunden dürfen in ihrem Sonderkündigungsrecht beim Umzug nicht zu Unrecht eingeschränkt werden. Wenn Sie in Rheinstetten wohnhaft sind oder dorthin ziehen und Fragen zu Ihrem Stromvertrag oder Ihren Verbraucherrechten haben, unterstützt Sie meine Kanzlei gern mit kompetenter rechtlicher Beratung.

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