Rechtsanwälte Boris Burow & Kollegen - Engagement, das gewinnt!

Stromvertrag beim Umzug kündigen: Gericht stärkt Verbraucherrechte

Wer den Wohnort wechselt, möchte in der neuen Wohnung möglichst unkompliziert und günstig mit Strom versorgt werden. Gut zu wissen: Beim Umzug haben Verbraucher ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht – doch nicht alle Stromanbieter halten sich daran. Ein aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin schafft nun Klarheit und schützt Verbraucher vor rechtswidrigen Kündigungshürden.

Kündigung beim Umzug – was gilt rechtlich?
Beim Wohnungswechsel steht Verbrauchern nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 41b EnWG) ein Sonderkündigungsrecht zu. Das bedeutet: Der bestehende Stromliefervertrag kann bis zu sechs Wochen vor dem Umzug beendet werden. Voraussetzung ist lediglich, dass der Umzug mitgeteilt wird – ein spezielles Formular oder zusätzliche Nachweise sieht das Gesetz dabei ausdrücklich nicht vor. Das Kündigungsrecht kann nur dann eingeschränkt sein, wenn der aktuelle Anbieter innerhalb von zwei Wochen erklärt, den Vertrag am neuen Wohnort unverändert fortzuführen.

Unzulässige AGB-Klauseln benachteiligen Verbraucher
Zwei Berliner Stromanbieter hatten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen andere Regeln vorgesehen: Kunden sollten ihren Umzug mindestens vier Wochen vor der Abmeldung melden – und zwar ausschließlich über ein firmeneigenes Formular. Zusätzlich forderten die Unternehmen Nachweise und drohten damit, den Vertrag weiterlaufen zu lassen, falls die Bedingungen nicht erfüllt würden. Wer sich nicht daran hielt, sollte auch nach dem Auszug weiterhin für Strom an der alten Adresse zahlen.

Diese Vertragsgestaltung widerspricht jedoch geltendem Recht, wie das Kammergericht Berlin (Urteil vom 30. April 2025, Az. 23 UKl 9/24) entschieden hat. Das Gericht sah in der Regelung eine erhebliche Benachteiligung der Verbraucher. Besonders kritisierte es, dass durch die Formulierungen suggeriert werde, das Kündigungsrecht sei von der Genehmigung des Anbieters abhängig – obwohl es sich laut Gesetzgeber um ein festes Recht der Verbraucher handelt.

Verbraucherschutz gestärkt: Gericht erklärt Klausel für unwirksam
Die Richter in Berlin machten deutlich: Eine Kündigung darf nicht von formalistischen Anforderungen oder internen Formularen abhängig gemacht werden. Die Vier-Wochen-Frist und die Pflicht zur Nutzung eines bestimmten Formulars sind gesetzlich nicht vorgesehen – sie verstoßen deshalb klar gegen den Schutzzweck des Energiewirtschaftsgesetzes.

Darüber hinaus monierte das Gericht, dass betroffene Kunden durch die Klauseln verunsichert und in die Irre geführt würden. Die Darstellung sei intransparent und lasse Verbraucher fälschlich glauben, sie würden ihr Kündigungsrecht verlieren, wenn sie sich nicht exakt an die Vorgaben des Unternehmens hielten.

Besonders deutlich wurde das Gericht hinsichtlich der Zahlungsaufforderung für Strom an der alten Adresse nach dem Auszug. Dies stelle eine unzulässige pauschale Schadensersatzklausel dar, da dem Kunden die Möglichkeit genommen werde, einen geringeren Schaden nachzuweisen – ein klarer Verstoß gegen § 309 BGB.

Klares Urteil: Anbieter müssen Regelungen anpassen
Das Kammergericht erklärte die gesamte beanstandete Vertragsklausel für unwirksam. Eine bloße Teilung oder Korrektur des Textes sei nicht möglich, da alle Regelungsteile eng miteinander verbunden seien. Das Urteil verpflichtet die betroffenen Energieunternehmen außerdem dazu, künftig keine vergleichbaren oder sinngemäßen Regelungen mehr zu verwenden. Im Falle eines Verstoßes drohen empfindliche Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro.

Da keine Revision zugelassen wurde, ist das Urteil nun rechtlich bindend. Lediglich eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesgerichtshof wäre noch möglich.

Fazit und Empfehlung für Verbraucher aus Rheinstetten
Das Urteil ist ein wichtiger Schritt für mehr Verbraucherschutz im Energiemarkt. Es schafft Sicherheit für alle, die beim Umzug unkompliziert ihren Stromanbieter kündigen möchten. Anbieter dürfen das gesetzlich garantierte Sonderkündigungsrecht nicht durch übertriebene Formulare, Fristen oder Nachweise erschweren. Alle Energieversorger sind nun gefordert, ihre Vertragsbedingungen auf rechtswidrige Klauseln zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Stromversorger zulässige Vertragsbedingungen verwendet, oder wenn Sie Probleme mit der Kündigung haben, stehen wir Ihnen in Rheinstetten und Umgebung mit rechtlicher Unterstützung zur Seite. Unsere Kanzlei hilft bei der Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen und setzt Ihre Rechte gegenüber Energieversorgern konsequent durch.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Versorger Sie durch unzulässige AGB benachteiligt – wir sind für Sie da!

Nach oben scrollen