Erbrecht betrifft uns alle, denn es regelt, was nach unserem Tod mit unserem Vermögen geschieht. Hier sind zehn wichtige Fakten, die Sie kennen sollten.
Zehn Fakten über Erbrecht:
Testament vs. gesetzliche Erbfolge:
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die nicht immer den Wünschen des Verstorbenen entspricht.
Formvorschriften für Testamente:
Ein handschriftliches Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein, sonst ist es ungültig. Alternativ kann man das Testament beim Notar errichten.
Pflichtteil:
Nahe Angehörige haben immer Anspruch auf einen Pflichtteil, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
Erbschaftssteuer:
Erbschaften können steuerpflichtig sein, wobei die Höhe der Steuer von der Verwandtschaftsbeziehung und dem Wert des Erbes abhängt.
Erbverzicht:
Erben können auf ihr Erbe verzichten, was in bestimmten Fällen sinnvoll sein kann.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung:
Diese Dokumente sind wichtig, um für den Fall vorzusorgen, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann.
Nachlassverbindlichkeiten:
Erben übernehmen nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Verstorbenen.
Erbengemeinschaft:
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam über den Nachlass entscheidet.
Vor- und Nacherbschaft:
Der Erblasser kann bestimmen, dass ein Erbe zunächst nur Nutznießer des Erbes ist und nach dessen Tod das Erbe an eine weitere Person fällt.
Digitales Erbe:
Auch Online-Konten und digitale Güter sollten im Testament bedacht werden.
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst über Ihr Erbe zu bestimmen und Streitigkeiten unter Ihren Angehörigen zu vermeiden. Lassen Sie sich von uns beraten, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille rechtlich einwandfrei umgesetzt wird. Kontaktieren Sie uns noch heute!