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Unbekannte Abbuchung „Adzwork Digital Ltd“ – was Verbraucher aus Rheinstetten wissen sollten

Viele Menschen aus Rheinstetten schauen derzeit verwundert auf ihren Kontoauszug: Dort taucht eine Abbuchung von „Adzwork Digital Ltd“ auf, ohne dass man spontan zuordnen kann, wofür gezahlt wurde. Solche Situationen verunsichern – zu Recht. In diesem Beitrag erläutern wir verständlich, was hinter solchen Abbuchungen stecken kann und wie Sie sinnvoll vorgehen.

Was ist Adzwork Digital Ltd?
Bei „Adzwork Digital Ltd“ handelt es sich nach öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen um eine Gesellschaft mit Sitz in Zypern. Seit einiger Zeit berichten Verbraucher vermehrt über Abbuchungen dieses Namens, die sie zunächst nicht erklären können. Auch in Online-Foren schildern viele Betroffene, dass ihnen weder der Firmenname noch ein dazugehöriger Vertrag bekannt ist.

Warum tauchen Abbuchungen von Adzwork Digital Ltd auf?
Aus der praktischen Erfahrung zeigt sich, dass solche Abbuchungen häufig im Zusammenhang mit Online-Diensten oder Abonnements stehen. In vielen bekannten Fällen bestand eine Verbindung zu Glücksspiel- oder Lotterieangeboten, etwa über Plattformen wie „Lottoland“. Das muss nicht zwingend auch auf Ihren Fall zutreffen, ist jedoch ein sinnvoller erster Ansatzpunkt für die eigene Prüfung.

Gehen Sie Schritt für Schritt vor:
1. Sehen Sie sich Ihren Kontoauszug genau an. Gibt es eine Gläubiger-ID oder eine Mandatsreferenz? Diese Angaben liefern oft wichtige Hinweise.
2. Durchsuchen Sie Ihr E-Mail-Postfach gezielt nach diesen Referenzen oder nach Verträgen mit ähnlichen Beträgen. Denken Sie dabei unbedingt auch an Ihren Spam-Ordner.
3. Prüfen Sie Apps, Online-Konten und Benutzerprofile auf laufende Abonnements oder kostenpflichtige Dienste.
4. Klären Sie, ob eventuell ein Familienmitglied (z. B. Partner oder Kind) den Dienst abgeschlossen haben könnte.

Finden Sie trotz dieser Schritte keine nachvollziehbare Erklärung, sollten Sie zeitnah reagieren – insbesondere dann, wenn die Abbuchungen mehrfach erfolgen oder kein Ansprechpartner erreichbar ist.

Was Betroffene konkret tun können
Zunächst ist wichtig zu klären, wie die Zahlung erfolgt ist:
Handelt es sich um eine SEPA-Lastschrift, gelten klare gesetzliche Regeln. Bei autorisierten SEPA-Basislastschriften können Sie eine Rückgabe innerhalb von acht Wochen nach dem Belastungsdatum veranlassen. Liegt kein wirksames Mandat vor, ist sogar eine Rückbuchung bis zu 13 Monate lang möglich. Ihre Bank kann Sie dabei unterstützen.

Wurde der Betrag per Kreditkarte abgebucht, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit eines sogenannten Chargeback-Verfahrens über das kreditkartenausgebende Institut.

Wichtig: Eine Rückbuchung allein beantwortet noch nicht die Frage, ob ein Vertrag besteht. Diese Prüfung sollten Sie immer parallel vornehmen.

Warum die vertragliche Situation entscheidend ist
Stellt sich später heraus, dass tatsächlich ein wirksames Abonnement besteht, kann es nach einer Rückbuchung zu Zahlungserinnerungen oder weiteren Forderungen kommen. Ziel sollte daher nicht nur sein, das Geld zurückzuholen, sondern vor allem zu klären, warum die Abbuchung erfolgt ist. Nur so lassen sich zukünftige Belastungen zuverlässig vermeiden.

Juristische Unterstützung kann sinnvoll sein
Wenn Sie trotz eigener Nachforschungen unsicher sind oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abbuchungen haben, kann eine rechtliche Einschätzung helfen. Ein im Verbraucherrecht erfahrener Anwalt kann den Sachverhalt prüfen, Ihnen verständlich erklären, welche Rechte Sie haben, und Sie bei den nächsten Schritten unterstützen.

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