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Verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung verschoben – Was bedeutet das für Verbraucher?

Die Einführung der verpflichtenden Kennzeichnung von Tierhaltungsformen in Deutschland verzögert sich. Statt im August 2025 soll das neue System nun erst im März 2026 starten. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinstetten ist dieses Thema relevant – denn eine eindeutige Kennzeichnung bringt mehr Transparenz beim Einkauf von Fleisch- und Tierprodukten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau geplant ist und welche Auswirkungen die Verschiebung haben kann.

Die verpflichtende Kennzeichnung von Tierhaltungsformen ist ein wichtiges Vorhaben der Bundesregierung. Ziel dieser Maßnahme ist es, für mehr Klarheit und Transparenz beim Kauf von tierischen Lebensmitteln zu sorgen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können, wie die Tiere gehalten wurden – ob in Stallhaltung, mit Auslauf oder unter besonders tierfreundlichen Bedingungen.

Ursprünglich sollte die Regelung bereits im August 2025 in Kraft treten. Nun wurde der Starttermin jedoch auf März 2026 verschoben. Die Bundesregierung begründet diesen Schritt mit dem Bedarf an zusätzlicher Zeit für die Umsetzung und Abstimmung der Details.

Gleichzeitig fordern die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU, die Kennzeichnung auf weitere Bereiche auszuweiten – zum Beispiel auch auf Milchprodukte oder verarbeitete Lebensmittel mit tierischen Bestandteilen. Eine solche Erweiterung würde einen noch größeren Nutzen für Verbraucher bringen. Damit dies bis zum neuen Starttermin im März 2026 gelingt, muss nun zügig eine politische Einigung erzielt und die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden.

Für Verbraucher in Rheinstetten bedeutet die Verschiebung: Die Transparenz beim Einkauf lässt noch etwas auf sich warten. Dennoch ist zu erwarten, dass die geplante Kennzeichnung ein wichtiger Schritt hin zu mehr Tierschutz und bewussterem Konsum sein wird. Wer sich bereits jetzt über die Haltungsbedingungen informieren möchte, kann auf bereits bestehende Siegel wie z. B. das Haltungsform-Label der Supermärkte achten oder sich umfassend beraten lassen.

Als Anwaltskanzlei für Verbraucherrecht in Rheinstetten stehen wir Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie Fragen zum Thema Verbraucherschutz, Kennzeichnungspflichten oder Lebensmittelsicherheit haben. Sprechen Sie uns einfach an.

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