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Was bedeutet der Gebäudetyp E für Bauherren? – Neue Chancen für Verbraucher in Rheinstetten

In Deutschland wird derzeit ein neuer Gebäudestandard diskutiert, der Bauen einfacher und kostengünstiger machen soll: der sogenannte „Gebäudetyp E“. Doch was verbirgt sich dahinter? Und profitieren Sie als Bauherrin oder Bauherr in Rheinstetten tatsächlich davon? In diesem Beitrag erfahren Sie, worum es geht – und worauf Sie rechtlich achten sollten.

Mit dem Gebäudetyp E planen das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein vereinfachtes Baukonzept, das vor allem kostengünstiges Bauen ermöglichen soll. Ziel ist es, durch weniger Bürokratie und einfachere Bauanforderungen dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken.

Das „E“ steht für „einfach“. Die Idee: Weniger Vorgaben für Materialien, Ausstattungen und Normen sollen es erleichtern, preiswerten Wohnraum zu schaffen. Dabei sollen die Bauvorgaben stärker reduziert werden als bei bisherigen Standards.

Doch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht die Pläne kritisch – und das aus gutem Grund. Damit der Gebäudetyp E wirklich zu einer Entlastung für private Bauherren und Käufer führt, müssen aus Sicht des vzbv wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:

– Transparenz: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen genau wissen, welche Qualität sie für ihr Geld erwarten dürfen. Das betrifft sowohl die Bauausführung als auch verwendete Materialien.
– Qualitätssicherung: Auch bei einem vereinfachten Baustandard darf es keine Abstriche bei der Sicherheit oder der grundlegenden Bauqualität geben.
– Rechtssicherheit: Bauherren müssen sich auf verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen verlassen können. Unklare Regelungen oder spätere Nachforderungen können zum Risiko werden.
– Kostenvorteile für Verbraucher: Die angestrebten Einsparungen beim Bau dürfen nicht allein bei Bauträgern oder Investoren hängen bleiben – sie müssen den Verbraucherinnen und Verbrauchern tatsächlich zugutekommen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher aus Rheinstetten bedeutet der Gebäudetyp E vor allem eines: Neue Möglichkeiten, unter Umständen günstiger Eigentum zu schaffen – aber auch die Notwendigkeit, besonders aufmerksam auf Verträge, Bauqualität und rechtliche Rahmenbedingungen zu achten. Als Anwalt vor Ort stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite, wenn Sie überlegen, ein Haus im Gebäudetyp E zu bauen oder zu kaufen. Gemeinsam prüfen wir, ob sich für Sie wirklich ein Vorteil ergibt.

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