Erbrecht
Wenn jemand stirbt, beginnt für die Hinterbliebenen ein Verfahren, das niemand gelernt hat.
Fristen laufen, ohne dass jemand sie ansagt. Banken verlangen Papiere, die es noch nicht gibt. Und irgendwann sitzen Geschwister, die sich seit Jahren gut verstanden haben, mit verschränkten Armen am Tisch.
Wir sortieren das. Zuerst die Frage, was überhaupt eilt — meistens ist es weniger, als es sich anfühlt. Dann die Frage, was Ihnen zusteht. Dann der Weg dahin.
Testament und Erbvertrag
Ein Testament ist kein Formular. Es ist die Entscheidung, wer nach Ihnen worüber verfügt — und vor allem, wer worüber streiten muss, wenn Sie es nicht klar regeln.
Handschriftlich geht viel: Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Was daran regelmäßig schiefgeht, sind nicht die Formalien, sondern die Formulierungen. „Meine Tochter soll das Haus bekommen“ klingt eindeutig und wirft im Ernstfall drei Fragen auf: Ist sie Erbin oder Vermächtnisnehmerin? Was ist mit der Belastung? Was ist mit den Geschwistern?
Beim Berliner Testament kommt eine zweite Ebene dazu. Es setzt den Ehepartner ab, bindet aber auch: Nach dem ersten Todesfall lässt sich vieles nicht mehr ändern. Das ist oft gewollt und manchmal ein Problem — je nachdem, wie das Leben danach weitergeht.
Wann Sie uns brauchen: Wenn Sie Immobilien haben, wenn Kinder aus mehreren Beziehungen da sind, wenn ein Erbe versorgt und ein anderer abgesichert werden soll — oder wenn Sie ein bestehendes Testament seit zehn Jahren nicht mehr gelesen haben.
Pflichtteil — geltend machen und abwehren
Wer enterbt wird, geht nicht leer aus. Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern haben Anspruch auf den Pflichtteil: die Hälfte dessen, was ihnen ohne Testament zugestanden hätte.
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch. Er richtet sich gegen die Erben, nicht gegen einzelne Gegenstände — niemand bekommt „das halbe Haus“, sondern eine Summe. Damit die berechnet werden kann, gibt es einen Auskunftsanspruch: Die Erben müssen ein Nachlassverzeichnis vorlegen. Genau daran hängt der Streit meistens, nicht an der Quote.
Schenkungen zu Lebzeiten sind nicht automatisch weg. Was der Erblasser in den letzten zehn Jahren verschenkt hat, kann den Pflichtteil erhöhen — pro Jahr seit der Schenkung schmilzt der anrechenbare Wert um ein Zehntel ab. Bei Schenkungen unter Ehegatten gilt diese Frist nicht ohne Weiteres.
Und die andere Seite: Wenn Sie Erbe sind und ein Pflichtteil gefordert wird, ist die Höhe selten so hoch wie behauptet. Bewertung, Nachlassverbindlichkeiten, Anrechnung früherer Zuwendungen — da liegt regelmäßig ein erheblicher Unterschied.
Wann Sie uns brauchen: Wenn Sie im Testament übergangen wurden. Wenn Sie nicht wissen, was im Nachlass steckt. Oder wenn eine Pflichtteilsforderung auf dem Tisch liegt und die Zahl nicht plausibel wirkt.
Erbengemeinschaft auflösen
Der häufigste Streitfall im Erbrecht — und der zermürbendste.
Mehrere Erben bilden automatisch eine Gemeinschaft. Ihnen gehört alles gemeinsam, und fast nichts geht allein: Die Wohnung verkaufen, das Konto auflösen, den Mietvertrag kündigen — dafür braucht es die anderen. Ein Miterbe, der nicht will oder nicht antwortet, blockiert damit alle übrigen.
Es gibt Wege heraus. Eine Auseinandersetzungsvereinbarung, wenn alle mitziehen. Der Verkauf des eigenen Erbteils, wobei die Miterben ein Vorkaufsrecht haben. Und als letztes Mittel die Teilungsversteigerung, die Bewegung erzwingt — aber fast immer Wert vernichtet. Wer damit droht, sollte wissen, was er auslöst.
In der Praxis lösen sich die meisten Erbengemeinschaften nicht am Recht, sondern an der Reihenfolge: erst Bestandsaufnahme, dann Bewertung, dann verhandeln. Wer mit der Verhandlung anfängt, verhandelt über Zahlen, die niemand geprüft hat.
Wann Sie uns brauchen: Wenn eine Immobilie im Nachlass ist. Wenn ein Miterbe blockiert oder unerreichbar ist. Wenn seit Monaten nichts vorangeht.
Nachlass abwickeln
Der unspektakuläre Teil, an dem trotzdem viel hängt: Wer ist Erbe, was gehört zum Nachlass, wer bekommt Auskunft, was passiert mit Konten, Verträgen, Versicherungen, dem digitalen Zeug.
Ein Erbschein wird oft beantragt, obwohl er nicht nötig ist. Wenn ein notarielles Testament vorliegt, akzeptieren Grundbuchamt und in vielen Fällen auch Banken das eröffnete Testament — der Erbschein kostet dann nur Zeit und Gebühren. Umgekehrt gibt es Konstellationen, in denen er sich nicht vermeiden lässt.
Und die Frage, die selten früh genug gestellt wird: Ist im Nachlass mehr drin als draußen? Solange das unklar ist, sollte niemand Nachlassverbindlichkeiten aus eigener Tasche bezahlen.
Wann Sie uns brauchen: Wenn eine Bank blockiert. Wenn Sie nicht wissen, ob der Nachlass überschuldet ist. Wenn Sie Erbe geworden sind und schlicht nicht wissen, wo Sie anfangen sollen.
Erbschaft ausschlagen
Wer erbt, erbt auch die Schulden. Wer das nicht will, muss ausschlagen — innerhalb von sechs Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Sechs Monate sind es nur, wenn der Erblasser im Ausland lebte oder Sie sich bei Fristbeginn dort aufhielten.
Die Frist ist der Grund, warum dieser Punkt auf dieser Seite weit oben steht. Sie läuft leise. Wer sie versäumt, haftet — und die Wiederherstellung über eine Anfechtung ist möglich, aber kein Selbstläufer.
Ausschlagen ist außerdem nicht immer die richtige Antwort. Es gibt Alternativen, die die Haftung auf den Nachlass begrenzen, ohne dass Sie auf alles verzichten. Und Ausschlagung wirkt weiter: Was Sie ablehnen, fällt an den Nächsten in der Reihe — nicht selten an die eigenen Kinder.
Wann Sie uns brauchen: Sofort, wenn Sie den Verdacht haben, dass Schulden im Nachlass stecken. Hier zählen Tage, nicht Wochen.
Zu Lebzeiten übertragen
Vieles, was im Erbfall teuer wird, lässt sich vorher regeln. Die Immobilie an die Kinder übertragen, sich ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten, Rückforderungsrechte für den Fall, dass etwas schiefgeht — Insolvenz, Scheidung, ein Kind, das vor Ihnen stirbt.
Steuerlich sind die Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzbar. Wer früh anfängt, überträgt zweimal statt einmal. Wer zu früh und ohne Absicherung überträgt, steht mit siebzig ohne Vermögen und ohne Einfluss da. Beides kommt vor.
Und was oft übersehen wird: Eine Übertragung wirkt auf den Pflichtteil zurück. Sie kann ihn senken — oder, falsch gemacht, gar nichts bewirken.
Wann Sie uns brauchen: Wenn Sie eine Immobilie übertragen wollen. Wenn ein Kind das Unternehmen oder das Haus übernehmen soll und die anderen ausgeglichen werden müssen. Bevor Sie zum Notar gehen, nicht danach.
Testamentsvollstreckung
Sinnvoll, wenn Erben minderjährig sind, wenn Streit absehbar ist oder wenn der Nachlass über Jahre verwaltet werden muss. Wir übernehmen die Vollstreckung — und wir vertreten Erben, die mit einem Testamentsvollstrecker nicht einverstanden sind.
Wann Sie uns brauchen: Bei der Gestaltung, wenn Sie den Streit nach Ihnen vermeiden wollen. Oder danach, wenn ein Vollstrecker seine Befugnisse überdehnt.
Ablauf
Erstgespräch
Telefonisch, per Video oder bei Ihnen vor Ort. Sie schildern die Lage, wir sagen Ihnen, was eilt, was nicht, und ob sich das Ganze überhaupt lohnt.
Einschätzung
Schriftlich, in verständlicher Sprache, mit einer Empfehlung — nicht mit drei Optionen und einem Achselzucken.
Umsetzung
Wenn Sie wollen. Wir sagen Ihnen vorher, was es kostet.
Was das kostet
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Sie schildern die Lage, wir sagen Ihnen, ob und wie schnell Sie handeln müssen.
Eine Erstberatung kostet 190 Euro. Wird daraus ein Mandat, rechnen wir den Betrag an.
Danach rechnen wir nach dem Gegenstandswert ab oder vereinbaren ein Honorar — je nachdem, was für Sie günstiger ist. Sie erfahren die Größenordnung, bevor Sie sich entscheiden.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Erbrecht meist nur die Beratung, nicht das Verfahren. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, wo Sie stehen.
Das sagen Mandanten
★★★★★
Ich benötigte kurzfristig Hilfe bei einem Immobilienthema. Von der ersten Kontaktaufnahme, bis hin zur Beratung und der Lösung lief alles einwandfrei. Sehr zu empfehlen!
★★★★★
Vielen Dank für die freundliche und sehr kompetente Erstberatung. Ich empfehle Herrn Burow sehr gerne weiter.
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Bewertung mit fünf Sternen, ohne Text.
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Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?
Sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Sechs Monate gelten nur bei Auslandsbezug. Die Frist ist kurz — bei Verdacht auf Schulden im Nachlass sollten Sie sofort beraten werden.
Wie hoch ist mein Pflichtteil?
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch gegen die Erben. Die Höhe hängt vom Nachlasswert ab — und von Schenkungen der letzten zehn Jahre, die den Anspruch erhöhen können.
Brauche ich einen Erbschein?
Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament vor, reicht dieses samt Eröffnungsprotokoll häufig aus. Ein Erbschein kostet Gebühren nach dem Nachlasswert — deshalb lohnt die Prüfung, ob er überhaupt nötig ist.
Was mache ich, wenn ein Miterbe blockiert?
Eine Erbengemeinschaft kann fast nur gemeinsam handeln. Wege heraus sind eine Auseinandersetzungsvereinbarung, der Verkauf des eigenen Erbteils oder — als letztes Mittel — die Teilungsversteigerung. Welcher Weg trägt, hängt davon ab, was im Nachlass steckt.
Muss ich zu Ihnen kommen?
Nein — nur, wenn Sie das möchten. Termine finden telefonisch oder per Video statt, auf Wunsch in unseren Karlsruher Kanzleiräumen. Und wenn der Weg beschwerlich ist, kommen wir zu Ihnen.
Rufen Sie an, bevor die Frist läuft.
Ein Gespräch von zwanzig Minuten klärt in den meisten Fällen, ob Sie handeln müssen — und wenn ja, wie schnell.
Telefon 0721 98191979 · info@rechtsanwalt-rheinstetten.de
Breslauer Straße 10, 76287 Rheinstetten
Unser Standort ist die Breslauer Straße in Rheinstetten-Neuburgweier. Wir beraten Mandanten aus Rheinstetten, Mörsch, Forchheim, Neuburgweier und vom Silberstreifen, dazu aus Durmersheim, Au am Rhein, Ettlingen und Karlsruhe — telefonisch, per Video oder bei Ihnen vor Ort.